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Verteilung der Finanzen
Die Wasser- und Bodenverbände finanzieren die Durchführung ihrer Ausgaben aus Beiträgen
der Mitglieder und aus Zuwendungen des Landes, des Bundes und der EU.
Für Ausbauleistungen können Mitleistungen Dritter eingeworben werden.
1. Beiträge
Die Beiträge der Mitglieder für den Bereich der Unterhaltung richten sich nach der Maßgabe, wie das Mitglied Vorteil von
der Tätigkeit des Verbandes hat und wie es am Verbandsgebiet beteiligt ist.
Die Bemessung des Vorteils wird in den Verbänden nach einer Veranlagungsregel als Satzungsbestandteil durch die Verbandsversammlung
festgelegt. Aus der Fläche und dem Vorteil wird danach in einem Beitragsbuch der Maßstab nach Beitragseinheiten für jedes Mitglied ausgewiesen.
Aus der unterschiedlichen Behandlung des Vorteils in den drei Bereichen
Gewässerunterhaltung Schöpfwerksbetrieb Deichunterhaltung
ergeben sich voneinander getrennte Veranlagungen.
Die Veranlagung für die Gewässerunterhaltung beinhaltet eine Einteilung der Fläche der Mitglieder in Beitragsklassen nach
der Gewässerdichte.
Dazu werden nach der Nutzungsart der Flächen Zu- und Abschläge gewährt.
Z.B. gibt es Abschläge für Heide-, Wald- und Seenflächen und Zuschläge für Versiegelung bzw. Bebauung.
Bei den Schöpfwerken und Deichen
werden jeweils für das bevorteilte Gebiet (Einzugsgebiet bzw. Polderfläche) die Beiträge nach den konkret anfallenden Kosten umgelegt.
Für Beiträge für Investitonen können jeweils nur die von dieser Maßnahme Bevorteilten herangezogen werden.
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