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30.03.2001

Aktualisierung: 16.08.2010

Finanzierung der WBV

Verteilung der Finanzen

Die Wasser- und Bodenverbände finanzieren die Durchführung ihrer Ausgaben aus Beiträgen der Mitglieder und aus Zuwendungen des Landes, des Bundes und der EU.

Für Ausbauleistungen können Mitleistungen Dritter eingeworben werden.

1. Beiträge

Die Beiträge der Mitglieder für den Bereich der Unterhaltung richten sich nach der Maßgabe, wie das Mitglied Vorteil von der Tätigkeit des Verbandes hat und wie es am Verbandsgebiet beteiligt ist.

Die Bemessung des Vorteils wird in den Verbänden nach einer Veranlagungsregel als Satzungsbestandteil durch die Verbandsversammlung festgelegt. Aus der Fläche und dem Vorteil wird danach in einem Beitragsbuch der Maßstab nach Beitragseinheiten für jedes Mitglied ausgewiesen.

Aus der unterschiedlichen Behandlung des Vorteils in den drei Bereichen

Gewässerunterhaltung  Schöpfwerksbetrieb   Deichunterhaltung

ergeben sich voneinander getrennte Veranlagungen.

Die Veranlagung für die Gewässerunterhaltung beinhaltet eine Einteilung der Fläche der Mitglieder in Beitragsklassen nach der Gewässerdichte.

Dazu werden nach der Nutzungsart der Flächen Zu- und Abschläge gewährt.

Z.B. gibt es Abschläge für Heide-, Wald- und Seenflächen und Zuschläge für Versiegelung bzw. Bebauung.

Bei den Schöpfwerken und Deichen werden jeweils für das bevorteilte Gebiet (Einzugsgebiet bzw. Polderfläche) die Beiträge nach den konkret anfallenden Kosten umgelegt.

Für Beiträge für Investitonen können jeweils nur die von dieser Maßnahme Bevorteilten herangezogen werden.

 

2. Zuwendungen

Das Land gewährt im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Unterhaltung der Gewässer und Anlagen sowie für die Deiche auf Antrag einen Zuschuß.

Über die Höhe und Verteilung entscheidet die oberste Wasserbehörde.

Nach einer Förderrichtlinie können für die Unterhaltung der Gewässer und Deiche 30 % und für den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke bis zu 60 % der Kosten gefördert werden.

In der Praxis zeigt sich aber der Trend, daß durch die stete Reduzierung der Haushaltsmittel des Landes diese Größenordnungen nicht erreicht werden.

Seit 1999 stehen insgesamt nur noch 9 Mio. DM zur Verfügung, die eine Zuwendung für die gesamte Unterhaltung (Gewässer, Deiche und Schöpfwerke) von insgesamt 25 % ermöglichen.

Für die Investitionen in diesen Bereichen werden ebenfalls Zuschüsse gewährt. Sie werden zu gleichen Teilen von Bund/EU und Land getragen. Nach Prüfung der Zuwendungsfähigkeit beträgt die Höhe der Zuwendung in diesem Bereich 70 % der Kosten der jeweiligen Maßnahme.

Der Verwaltungsbereich der Verbände erhält keine Zuwendungen.

Kontakt post@wbv-mv.de mit Kommentaren oder Fragen zu dieser  Website. Aktualisierungsstand : 16.08.2010 
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