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Die Gewässer erster Ordnung unterteilen sich
in Bundeswasserstraßen und
in Landesgewässer.
Diese sind im Gesetz einzeln aufgeführt.
Alle anderen Gewässer im Sinne des Gesetzes sind Gewässer zweiter Ordnung.
Sie werden in den Anlagenkatastern der Wasser- und Bodenverbände ausgewiesen.
Gewässer dritter Ordnung, wie in einigen alten Bundesländern, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
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