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30.03.2001

Aktualisierung: 16.08.2010

Historischer Einblick

Wie in ganz Deutschland gab es auch in Mecklenburg und Vorpommern in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg Wasser- und Bodenverbände auf der Grundlage des Wasserverbandsrechts von 1937. Nach dem Kriege behielten sie Bestand bis spätestens 1954. Die Durchsetzung neuer Strukturen im Rahmen des Aufbaus des Sozialismus führte zur Auflösung der Wasser- und Bodenverbände. Eine Gebietsreform löste die Landesaufteilung auf und teilte die Deutsche Demokratische Republik (DDR) in Bezirke und Kreise ein.

Die Wasserwirtschaft wurde zentral über Wasserwirtschaftsdirektionen (WWD) geleitet, die landwirtschaftliche Vorflut ist den Kreisverwaltungen zugeordnet und ebenfalls staatlich finanziert worden.

Nach der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft in Produktionsgenossenschaften und volkseigene Güter ab den Jahren 1950 bis 1962 wurden Meliorationsgenossenschaften als zwischenbetriebliche Einrichtungen der Landwirtschaftsbetriebe gebildet, die den Charakter eines Bauhofes hatten und die Durchführung der Unterhaltung der Vorfluter und Meliorationsanlagen wahrnahmen.

Größere Investitionen, wie die Schaffung komplexer Meliorationsanlagen und Verrohrung der Gewässer als Voraussetzung für immer größer werdenden Strukturen der spezialisierten Landwirtschaftsbetriebe, wurden durch dominierende volkseigene Kombinate realisiert. In jedem Bezirk gab es ein Kombinat.

Im Jahre 1990, dem Jahr der deutschen Einheit, veränderte sich alles, was in den letzten 40 Jahren festen Bestand hatte. Für den landwirtschaftlichen Teil der Gewässerunterhaltung verschwand die staatliche Finanzierung und damit die Grundlage für die Leistungen der Meliorationsgenossenschaften in diesem Bereich.

Sie mußten sich analog zur Neuformierung der Landwirtschaft privatisieren und wurden so zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihr Betätigungsfeld wechselte in Baumaßnahmen, die zur schnellen Verbesserung der Infrastruktur im ehemaligen Gebiet der DDR spontan vom Bund als „Aufbau Ost“ gefördert wurden.

Im Oktober 1990 entstanden die neuen Bundesländer in ihrer neuen Organisationsstruktur, so auch Mecklenburg-Vorpommern aus den bisherigen Bezirken Schwerin, Rostock und Neubrandenburg.

Während die flächenbezogenen Meliorationsanlagen, also die Dränungs- und Beregnungsanlagen in der Verantwortung der Landwirte bzw. Flächeneigentümer verblieben, begannen für die Wasserwirtschaft Bemühungen, die Unterhaltung der Gewässer neu zu organisieren.

Die WWD ging direkt in die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur (StÄUN) über und konnte in der hoheitlichen Obhut ihre Aufgaben im Bereich der zentralen Landesgewässer weiterhin erfüllen.

Geboren aus einer Initiative ehemaliger Mitarbeiter der drei Bezirksbehörden, der WWD und des Meliorationsverbandes, begann im Jahre 1991 eine Aufbaugruppe im Auftrag der Umweltministerin mit der Errichtung der Strukturen für die späteren Wasser- und Bodenverbände.

Hilfe und fachliche Unterstützung boten die Landesverbände aus den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Diese zentrale Aufbaugruppe wurde mit Bestätigung und Veröffentlichung seiner Satzung im Dezember 1991 zum Landesverband der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern.

Interessierte und erfahrene Fachkräfte fanden sich, die in den einzelnen Wassereinzugsgebieten des Landes alle Vorbereitungen zur Gründung der WBV trafen. Sie wurden in dieser Zeit den Landräten über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugeordnet und vom Landesverband angeleitet.

Mit Wirkung vom 15. Juli 1992 wurden in Mecklenburg-Vorpommern per Gesetz flächendeckend 29 Wasser- und Bodenverbände gegründet, deren Hauptaufgabe es war, die Unterhaltung der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen, die nicht von den StÄUN erfolgte, zu übernehmen. Das Land stellte dafür einmalig Finanzmittel in voller Höhe als Förderung und Darlehen zur Verfügung. Die Organisation der Unterhaltung lief sofort an, denn die Vorbereitungen waren unter Anleitung des Landesverbandes in den einzelnen Aufbaugruppen bereits umfassend getroffen.

Erst im Dezember des Jahres 1992 wurde das Wassergesetz des Landes wirksam, das die Einteilung der Gewässer und Deiche neu fixierte und die Aufgabe der Gewässerunterhaltung definierte.

Somit bestehen die Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern nunmehr neun Jahre. Sie haben ihren gesetzlichen Auftrag angenommen und realisieren ihn jährlich gewissenhaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Besonderen Anforderungen aus der Europäischen Union, dem Bund und dem Land stellen sie sich, wenn sie in ihren Aufgabenbereich hineinfallen.

So haben sich die Verbände auch bereiterklärt, in einem vom Land Mecklenburg-Vorpommern 2000 erlassenen Moorschutzprogramm, das vorsieht, in den nächsten 20 Jahren einen schrittweisen Rückzug der Landwirtschaft aus den naturnahen Mooren bzw. eine moorschonende Nutzung durch die Landwirtschaft zu bewirken, als Maßnahmeträger wirksam zu werden. ca. 70.000 ha Polderflächen, die durch Schöpfwerke der Wasser- und Bodenverbände entwässert werden, sind in Mecklenburg-Vorpommern Niedermoorstandorte.

Ein Fließgewässerschutzprogramm ist in Verbindung mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land in Arbeit, in das die Wasser- und Bodenverbände ebenfalls einbezogen werden.

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