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30.03.2001

Aktualisierung: 16.08.2010

Organe der WBV

Das oberstes Organ eines jeden Wasser- und Bodenverbandes ist die Verbandsversammlung.

Die Verbandsversammlung beschließt über die Satzung einschließlich Veranlagungsregeln, den Plan und den Haushalt. Sie wählt den Vorstand und den Vorsteher sowie dessen Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung tritt gewöhnlich einmal im Jahr zusammen. Die Möglichkeit der Bildung eines Ausschusses als Organ wird in den Verbänden Mecklenburg-Vorpommerns zur Zeit nicht genutzt, da die Verbandsversammlungen durch die kommunale Mitgliedschaft eine arbeitsfähige Größe haben.

Der Vorstand leitet die Geschäft des Verbandes auf der Grundlage der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er legt vor der Versammlung darüber Rechenschaft ab. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich.

Zur Durchführung seiner Geschäfte bedient sich der Vorstand einer Geschäftsführung.

 

Aufbau und Wirkungsbereich der Geschäftsführungen

Alle 28 Verbände in Mecklenburg-Vorpommern haben eine hauptamtliche Geschäftsführung.

Sie ist in der Regel besetzt mit

  • einem Geschäftsführer,
  • einem Verbandsingenieur (in 4 größeren Verbänden sind zwei bzw. drei Verbandsingenieure)
  • einer/m Verbandskauffrau/- mann

So sind insgesamt 104 hauptamtlich Beschäftigte in den Verwaltungen der Wasser- und Bodenverbände und im Landesverband tätig, davon sind 46 Frauen.

Die Leistungen für die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer und Anlagen sowie Deiche werden von den Verbänden ausgeschrieben und an Unternehmen vergeben. Ein Teil der Unternehmen sind die GmbH, die aus den ehemaligen Meliorationsgenossenschaften hervorgegangen sind.

Einige Verbände beschäftigen Arbeiter für die Betreuung der wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Vier Verbände haben kleine Bauhöfe, die einen Teil der Unterhaltungsleistung dieser Verbände übernehmen.

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