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30.03.2001

Aktualisierung: 16.08.2010

Unterhaltung und Ausbau

Unterhaltung

Die Wasser- und Bodenverbände arbeiten im Bereich der Unterhaltung der Gewässer und ihrer Anlagen sowie der Deiche auf der Grundlage von Unterhaltungsplänen, die die Notwendigkeit und Intensität sowie die Zeiträume der Leistungen im Einzelnen bestimmen.

Ausgangsbasis ist die Betrachtung des Anlagenbestandes auf seine Notwendigkeit der Unterhaltung. Dieses geschieht auf Grund der Kenntnisse der Ingenieure in den Geschäftsführungen und der Ergebnisse der jährlichen Gewässerschauen.
 

Die vorgesehenen Unterhaltungsleistungen sind mit den unteren Wasserbehörden abzustimmen und den Naturschutzbehörden anzuzeigen.

Die Unterhaltungsleistungen durch die Wasser- und Bodenverbände werden jährlich in einem Wertumfang von 38 Mio. DM im Durchschnitt durchgeführt.

Die Größenordnungen der Leistungen gestalteten sich in den Wasser- und Bodenverbände wie folgt:

Unterhaltungsleistungen an offenen Gewässern im Jahre 1999  wurden an 18.900 km getätigt, im Verhältnis sind das insgesamt 80 % des Anlagenbestandes.

Dazu einige Durchschnittsaufwendungen und Kosten der einzelnen Leistungen:

Krautung von Böschung und Sohle der Gewässer auf 18.470 km mit 0,83 DM/lfdm

Grundräumung  auf 1.950 km mit 2,07 DM/lfdm

Übrige Leistungen der Unterhaltung:

     Reparaturen an offenen Gewässern    2,2 Mio. DM

     Reparatur und Wartung von Rohrleitungen   7,3 Mio. DM

     Leistungen an Stauen und Wehren und sonst. Bauwerken 1,8 Mio. DM

     Holzungs- und sonstige Leistungen im Gewässerbereich 2,1 Mio. DM

Die Unterhaltung und der Betrieb der 512 Stück Schöpfwerke kosteten 29,53 DM/ha Vorteilsfläche.

Die einzelnen Kostenschwerpunkte verlagerten sich in drei Bereiche:

     Betreuung     19 %

     Energie und Schmierstoffe  53 %

     Reparaturen    28 %

Die Unterhaltung der Deiche kostete im Durchschnitt 790 DM/km und 9,76 DM/ha Vorteilsfläche.

Darunter erfolgte die Deichmahd auf 481 km mit einem Durchschnittspreis von 0,81 DM/lfdm.

 

Ausbau / Investitionen

Die Ausbauleistungen werden von den Geschäftsführungen vorbereitet, in der Regel unter Einbeziehung von Ingenieurbüros. Sie unterliegen der vorherigen Genehmigung bzw. Planfeststellung durch die untere Wasserbehörde.

Während in den Jahren 1992 und 1993 noch keine Investitionen an Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie an Deichen durchgeführt wurden, begannen ab 1994 Maßnahmen, die eine erhebliche Veränderung an den vorhandenen Anlagen bewirkten.

Es entstanden keine Neubauten, sondern im wesentlichen

  • Umbauten in Richtung Renaturierung, z.B. Umgestaltung eines verrohrten Gewässers in ein offenes,
  • Erneuerung von defekten Rohrleitungen im Urbanbereich,
  • Vergrößerung des Abflußvolumens auf Grund von Umgestaltungen großer Gebiete zu Industrie- und Wohnzwecken,
  • Umrüstung von Wehren und Schöpfwerken auf umweltfreundlicheren und sparsameren Betrieb bzw. Ablösung unrentabler Schöpfwerke und Schaffung von Freiausläufen und ähnlichen Veränderungen.

In den nächsten Jahren wird der Bedarf an investiven Maßnahmen noch anhalten, denn die Gewässerstruktur trägt in großen Teilen des Landes den derzeitigen Bedürfnissen der Landwirtschaft und der Landeskultur, die sich seit der Wende herausgebildet haben, noch nicht genügend Rechnung. Vor allem Umweltfaktoren, wie der Moorschutz und die Beachtung der FFH-Schutzbestimmungen erfordern zusätzliche Aktivitäten.

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