Aufgaben und Wirkungsweise

Der Landesverband tritt in erster Linie als Interessenvertreter der Wasser- und Bodenverbände gegenüber den Behörden und dem Parlament in Aktion.

Dabei wird aktiv Einfluss genommen auf die Gestaltung der Gesetze und Bestimmungen des Landes, die die Tätigkeit und den Rechtsstatus der Wasser- und Bodenverbände berühren.

Die Finanzbereitstellung des Landes im Rahmen der Zuwendungen wird eingefordert und über eine entsprechende Zuarbeit wird eine einheitliche Behandlung aller Verbände bewirkt.

Der Landesverband ist die Prüfstelle aller Wasser- und Bodenverbände. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die im Landesgesetz verankert ist. In Ausübung dieser Tätigkeit hat der Landesverband eine weitreichende Kenntnis der Gegebenheiten in den Verbänden und kann damit die vorhergenannten Aufgaben umfassend wahrnehmen.

Ein breites Aufgabenfeld ist die Beratung und Unterstützung der Verbände bei der Durchführung ihrer Aufgaben. In diesem Rahmen werden Erfahrungsaustausche und Schulungen durchgeführt bzw. vermittelt und eine breite individuelle Betreuung in allen Belangen, die die Tätigkeit der Verbände berühren, geboten.

Durch die Ausstattung aller Verbände mit Personal-Computer und die Anwendung einheitlicher Programme für den Haushalt und die Gewässerdatenverwaltung ist die Betreuung des EDV-Bereiches ein weiterer Schwerpunkt.

Der Landesverband koordiniert über Rahmenverträge mit Dritten einige Leistungen, wie Versicherungen und Statistiken für die Verbände.

Die Wirksamkeit des Landesverbandes wird unterstützt durch Arbeitsgruppen zu den Schwerpunkten:

  • Verwaltungs- und Verbandsrecht
  • Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
  • Haushaltsrecht und Haushaltsführung
  • Betrieb der Schöpfwerke
  • Fließgewässerschutz
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Finanzierung

Der Landesverband wird ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliederverbände finanziert.

Sie bemessen sich nach der Größe des Verbandsgebietes, dessen Haushaltsvolumen und Gewässerbestand.